Pflegereform 2024: Wichtige Neuerungen im Überblick

Erhöhung der finanziellen Unterstützung

Laut Bundesgesundheitsministerium sind ab Januar 2024 folgende Änderungen vorgesehen:

  • Anhebung des Pflegegeldes
  • Steigerung der Beträge für ambulante Pflegeleistungen
  • Jährlicher statt einmaliger Anspruch auf Pflegegeld
  • Frühzeitiges Pflegegeld für Angehörige bis 25 Jahre
  • Erhöhte Beträge für Angehörige in stationären Pflegeeinrichtungen

 

Pflegegeld ab 2024: Wie hoch wird es sein?

Die Gesundheitsreform 2023 zielt darauf ab, die häusliche Pflege zu stärken. Daher wird das Pflegegeld ab 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Es ist die erste Erhöhung seit 2017, die Pflegebedürftige automatisch erhalten. Ab dem 1. Januar bekommen diejenigen, die bereits Pflegegeld beziehen, somit mehr Unterstützung.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anrecht auf Pflegegeld, nicht jedoch die mit Pflegegrad 1.

Ab 1. Januar 2025 folgt eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent, und ab dann erfolgt alle drei Jahre eine Anpassung an die Preisentwicklung. Die nächste Erhöhung ist für den 1. Januar 2028 geplant.

Erhöhung des Pflegegeldes

Pflegegrad20232024
1kein Anspruchkein Anspruch
2316 Euro332 Euro
3545 Euro572 Euro
4728 Euro764 Euro
5901 Euro946 Euro
5728 Euro764 Euro

Erhöhung der Pflegesachleistungen ab 2024: Was verbessert sich?

Die ambulanten Pflegeleistungen werden laut Bundesgesundheitsministerium ab 1. Januar 2024 ebenfalls um fünf Prozent angehoben. Wer bereits Anspruch auf diese Leistungen hat, erhält ab 2024 automatisch mehr finanzielle Unterstützung von der Krankenkasse. Eine weitere Anpassung um 4,5 Prozent ist für den 1. Januar 2025 vorgesehen.

Verbesserter Zugang zum Pflegegeld für Angehörige ab 2024

Bisher können pflegende Angehörige das Pflegegeld nur einmalig für insgesamt 10 Arbeitstage pro Pflegefall in Anspruch nehmen. Diese Regelung ermöglicht es, sich in akuten Pflegesituationen freizustellen, ohne auf Einkommen zu verzichten.

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Anspruch auf Pflegegeld laut Bundesgesundheitsministerium verbessert: Pflegende Angehörige haben dann Anspruch auf maximal 10 Arbeitstage pro Jahr und Pflegebedürftigen, nicht nur einmal pro Pflegefall.