Digitale Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI

Pflegegrad 2–5? Erledigen Sie Ihre gesetzliche Beratungspflicht jetzt einfach online – sicher, bequem und ohne Anfahrt.

Warum die Beratung wichtig ist

Wie oft ist die Beratung Pflicht?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 müssen regelmäßig einen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI wahrnehmen. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Pflegequalität zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Übersicht:

  • Pflegegrad 2 & 3 → 2x pro Jahr (halbjährlich)

  • Pflegegrad 4 & 5 → 4x pro Jahr (vierteljährlich)

Die Kosten werden direkt von Ihrer Pflegekasse übernommen.

Ihre Vorteile der digitalen Beratung

Warum digitale Pflegeberatung die bessere Lösung ist

1

Flexibel & ortsunabhängig

Sie nehmen bequem von Zuhause aus teil.

2

Gesetzlich anerkannt

Erfüllt vollständig die Beratungspflicht nach §37 Abs. 3 SGB XI.

3

Einfach in den Alltag integrierbar

Teilnahme per PC, Tablet oder Smartphone.

4

Sicher & vertraulich

Datenschutz und Datensicherheit haben höchste Priorität.

5

Zeitsparend & unkompliziert

Keine Anfahrt, keine Wartezeiten.

Ablauf – So funktioniert es

In 3 Schritten zur Online-Beratung

1

Termin buchen

Füllen Sie unser Formular aus und vereinbaren Sie mit uns Ihren Wunschtermin.

2

Zugangslink erhalten

Wir senden Ihnen einen sicheren Video-Link per E-Mail.

3

Beratung durchführen

Sie sprechen bequem online mit einer Fachkraft. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.

Über uns

Ihr zuverlässiger Partner in der Pflege

Seit vielen Jahren unterstützen wir pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen – kompetent, zuverlässig und persönlich. Unser Team steht Ihnen sowohl vor Ort als auch digital zur Seite.

FAQ

Häufige Fragen zur digitalen Pflegeberatung

Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen – für Sie entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.

Ja, Sie benötigen lediglich ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon (Smartphone, Tablet oder PC).

Ja, die Online-Beratung erfüllt die gesetzliche Beratungspflicht nach §37 Abs. 3 SGB XI vollständig.

Wird die Beratungspflicht nicht erfüllt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Jetzt Beratungspflicht einfach online erfüllen

Sparen Sie Zeit und Aufwand – und sichern Sie sich Ihren nächsten Beratungstermin bequem online.

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