Digitale Pflegeberatung
nach §37 Abs. 3 SGB XI
Pflegegrad 2–5? Erledigen Sie Ihre gesetzliche Beratungspflicht jetzt einfach online – sicher, bequem und ohne Anfahrt.
Warum die Beratung wichtig ist
Wie oft ist die Beratung Pflicht?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 müssen regelmäßig einen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI wahrnehmen. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Pflegequalität zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten.
Übersicht:
Pflegegrad 2 & 3 → 2x pro Jahr (halbjährlich)
Pflegegrad 4 & 5 → 4x pro Jahr (vierteljährlich)
Die Kosten werden direkt von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Ihre Vorteile der digitalen Beratung
Warum digitale Pflegeberatung die bessere Lösung ist
Flexibel & ortsunabhängig
Sie nehmen bequem von Zuhause aus teil.
Gesetzlich anerkannt
Erfüllt vollständig die Beratungspflicht nach §37 Abs. 3 SGB XI.
Einfach in den Alltag integrierbar
Teilnahme per PC, Tablet oder Smartphone.
Sicher & vertraulich
Datenschutz und Datensicherheit haben höchste Priorität.
Zeitsparend & unkompliziert
Keine Anfahrt, keine Wartezeiten.
Ablauf – So funktioniert es
In 3 Schritten zur Online-Beratung
Termin buchen
Füllen Sie unser Formular aus und vereinbaren Sie mit uns Ihren Wunschtermin.
Zugangslink erhalten
Wir senden Ihnen einen sicheren Video-Link per E-Mail.
Beratung durchführen
Sie sprechen bequem online mit einer Fachkraft. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Über uns
Ihr zuverlässiger Partner in der Pflege
Seit vielen Jahren unterstützen wir pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen – kompetent, zuverlässig und persönlich. Unser Team steht Ihnen sowohl vor Ort als auch digital zur Seite.
FAQ
Häufige Fragen zur digitalen Pflegeberatung
Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen – für Sie entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.
Ja, Sie benötigen lediglich ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon (Smartphone, Tablet oder PC).
Ja, die Online-Beratung erfüllt die gesetzliche Beratungspflicht nach §37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Wird die Beratungspflicht nicht erfüllt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Jetzt Beratungspflicht einfach online erfüllen
Sparen Sie Zeit und Aufwand – und sichern Sie sich Ihren nächsten Beratungstermin bequem online.