Unsere
Leistungen

Kompressions­strumpf­ver­sorgung vor Ort Komfort & Gesundheit für alle

Mit unserer mobilen Kompressionsstrumpfversorgung bringen wir Ihnen den Service direkt nach Hause. Wir messen Ihre Beine fachgerecht aus, kümmern uns um Bestellung, Lieferung und die komplette Abrechnung mit der Krankenkasse. So erhalten Sie passgenaue Strümpfe, ohne lange Wege in Kauf nehmen zu müssen. Besonders für ältere oder mobil eingeschränkte Menschen ein großer Vorteil – aber auch für alle, die sich Zeit und Aufwand sparen möchten. Für mehr Komfort, Gesundheit und Sicherheit in Ihrem Alltag.

Grundpflege (SGB XI / Pflegeversicherung)

Alle Leistungen aus dem Bereich SGB XI (Pflegeversicherung), können wir als ambulanter Pflegedienst bei Vorliegen eines Pflegegrades mit der Pflegekasse abrechnen. Maßgeblich für die Höhe der Pflegesachleistungen ist dabei die jeweilige Pflegestufe. Zu jedem Pflegevertrag erhalten Sie einen Kostenvoranschlag zu den gebuchten Leistungen.

Behandlungspflege (SGB V / Krankenversicherung)

Sämtliche Leistungen aus dem Bereich des SGB V (Krankenversicherung) können bei Bedarf von Ihrem Hausarzt verordnet werden. Diese Leistungen rechnen wir als mobiler Pflegedienst direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie belasten damit nicht das Pflegegeld.

Ihr Hausarzt kann folgende Leistungen verordnen:

  • An/Ausziehen von Kompressionsstrümpen
  • Richten Ihrer Medikamente
  • Gaben von Medikamenten / Injektionen
  • Wundverbände

Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige mit Pflegestufe haben zusätzlich zum Pflegegeld bzw. den Pflegesachleistungen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € monatlich. Wird er in einem Monat nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft, wird der verbliebene Betrag in den folgenden Kalendermonat übertragen. Bis zum Ende des Kalenderjahres nicht oder nicht vollständig verbrauchte Beträge, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres beansprucht werden. Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für Angebote zur Unterstützung im Alltag wie hauswirtschaftliche Hilfe oder Betreuungsleistungen.

Verhinderungspflege

Sollte Sie selbst eine Auszeit bei der Pflege Ihrer Angehörigen benötigen (z.B. aufgrund von Krankheit oder Urlaub), können Sie ab Pflegegrad 2 auf die sogenannte Verhinderungspflege zurückgreifen. Aktuell stehen Ihnen in diesem Bereich 1.612 Euro für die Unterstützung durch einen mobilen Pflegedienstes zur Verfügung. Ein mobiler Pflegedienst kann bis zu 3x am Tag zu Ihnen nach Hause kommen.

Beratungseinsatz

Wenn Sie das Pflegegeld ausbezahlt bekommen und durch Ihre Angehörigen unterstützt werden, benötigen Sie ein regelmäßiges Beratungsgespräch durch einen Pflegedienst.
Wir vom Pflegewerk Ortenau beraten Sie zu allen Fragen rund um die Pflege und besprechen mit Ihnen Lösungen für auftretende Probleme in der Pflege.

Privatleistungen

Wir bieten wir Ihnen zusätzlich diverse Privatleistungen, die wir privat in Rechnung stellen.

Online-Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI

Erfüllen Sie Ihre Beratungspflicht ganz bequem von Zuhause aus. Schnell, sicher und anerkannt von der Pflegekasse – jetzt Termin online vereinbaren und Zeit sparen!